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Informationen darüber, wie die Abstimmung 28A ausüben

Die FIEC (International Federation of Associations Katalanisch) sendet uns diesen Leitfaden mit allen notwendigen Informationen, um das Wahlrecht im Ausland ausüben zu können.

Wie können katalanische Einwohner im Ausland bei den Wahlen zum Abgeordnetenkongress und zum Senat des Tages abstimmen? 28 APRIL 2019.
LEITFADEN ZUM ABSTIMMSYSTEM.

LDas Electoral Census Office hat die Daten der Wahlzählung abwesender Einwohner veröffentlicht (CERA) die bei den von ihr einberufenen Wahlen zum Abgeordnetenkongress und zum Senat verwendet werden 28 d'April 2019. Das Stimmrecht wird nach folgendem Verfahren ausgeübt:

5 März: Veröffentlichung des Wahlaufrufs.

Die 11 zum 18 März: Konsultation der Wahlzählung, die in Botschaften und Konsulaten ausgestellt wird.

Die 11 zum 18 März: Ansprüche auf Aufnahme / Ausschluss aus dem Wählerverzeichnis (CERA).

Die 11 zum 21 März: Klärung von Einbeziehungsansprüchen / Ausschluss aus dem Wählerverzeichnis (CERA).

Die 22 März: Vorlage der Lösung der Ansprüche an die Konsulate (CERA).

Die 5 März 30 März: Frist für die Beantragung der vorübergehenden Registrierung im ERTA-Register.

Die 5 März 30 März: Vorherige Anmeldung zur Abstimmung per Post CERA und ERTA („Abstimmung erbeten“).

Die 2 zum 8 d'abril (wenn keine Einsprüche gegen Wählerlisten vorliegen): Versenden der Unterlagen für die Stimmabgabe per Post CERA und ERTA von den Provinzdelegationen des Amtes für Wahlzählung an Wähler, die dies allein getan haben·ausgeschrieben.

Die 2 zum 16 d'abril (wenn es zu Anfechtungen der Wählerlisten kommt): Versenden der Unterlagen für die Stimmabgabe per Post CERA und ERTA von den Provinzdelegationen des Amtes für Wahlzählung an Wähler, die dies beantragt haben.

Die 2 zum 23 d'abril: Frist für die Übermittlung der Stimme per Post an das Konsulat oder die Botschaft (Wähler CERA).

Die 8 zum 24 d'abril: Frist für die Übermittlung der Stimme per Post an das Konsulat oder die Botschaft (Wähler ERTA).

Die 24 zum 26 d'abril (beides inklusive): Hinterlegen Sie die Stimme in der Wahlurne bei Konsulaten oder Botschaften (Wähler CERA).

Die Anzahl der katalanischen Registranten, älter als 18 Jahre und mit dem Recht, an diesen Wahlen teilzunehmen, ist die CERA, am 1. Januar geschlossen 2019 das ist von 239.133 (vorbehaltlich der Ergebnisse von Einschluss-/Ausschlussansprüchen).

Alle im Ausland lebenden Katalanen, die die spanische Staatsangehörigkeit besitzen und in der Wahlzählung der abwesenden Einwohner registriert sind (CERA) oder auf HOCH (Spanische Einwohner vorübergehend abwesend) Sie können ihr Wahlrecht bei diesen Wahlen ausüben, unabhängig davon, auf welchem ​​Kontinent sie leben.

Vor der Wahl (Wähler CERA)

Wenn Sie einen ständigen Wohnsitz in Ihrem Gastland haben, Überprüfen Sie, ob Sie bei der CERA registriert sind (Wahlzählung abwesender Einwohner). Zur Bestätigung ist eine Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Konsulat bzw. der Botschaft erforderlich. Alle spanischen Einwohner, älter als 18 Jahre, im konsularischen Registrierungsregister eingetragen (RMC) com ein Bewohner abwesend, Sie sind automatisch Teil der CERA.

Zwischen 11 und 18 März, Es ist ratsam, beim Konsulat sicherzustellen, dass Sie im CERA registriert sind, indem Sie die Listen der Wahlzählung konsultieren, Überprüfen Sie, ob Sie dort sind und ob Ihre Angaben korrekt sind. Wenn Sie nicht da sind oder die Daten falsch sind, der entsprechende Änderungsantrag muss gestellt werden (Inklusionsanspruch) zwischen Tagen 11 ich 18 März. Diese Ansprüche werden direkt beim Konsulat oder der Botschaft geltend gemacht, mit einem Formular zur Verfügung gestellt, und werden innerhalb eines Zeitraums von maximal 30 Tagen gelöst 10 stirbt, Tag 22 Spätestens im März.

Die Vorlage des Inclusion Claims ist besonders wichtig für diejenigen, die sich nach dem Stichtag der Volkszählung bei CERA registriert haben, 1sind sie nervig? 2019. Generell haben die Anträge derjenigen, die sich in den Monaten Januar und Februar angemeldet haben, gute Chancen auf Anerkennung. In jedem Fall müssen Sie versuchen.

Wenn Sie nicht beim Konsulat registriert sind und einen vorübergehenden Wohnsitz haben

Wenn Sie vorübergehend in Ihrem Gastland ansässig sind, i, entsprechend, Sie sind nicht im konsularischen Registrierungsregister eingetragen (RMC) Als ständige Bewohner können Sie dies tun, Wenn nicht, heu fet ha, sich im ERTA-Register registrieren (Spanische Einwohner vorübergehend abwesend). Der Antrag muss bis spätestens zum 25. persönlich in den Konsularbüros bzw. den Konsularabteilungen der Botschaften gestellt werden (fünfundzwanzig) Tag nach dem Aufruf zum Wahlprozess, das heißt von 5 zum 30 März.

Das Antragsformular finden Sie in den Konsulaten und Konsularabteilungen der Botschaften sowie auf der Website des spanischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit http://www.exteriores.gob.es/Consulados/HAMBURGO/es/Consulado/Documents/CGHHFor mularios/RMC+PERE-CERA/WEBModeloSolicitudInscripcionNOResidente.pdf

Wenn Sie bereits als vorübergehender Einwohner im ERTA-Register registriert sind, mindestens, Nach einem Jahr kann das Konsulat von Ihnen die Registrierung als ständiger Wohnsitz verlangen.

Die Konsulate wenden weitaus restriktivere Regeln als in der Vergangenheit an, um ERTA-Registrierungen zu akzeptieren, im Allgemeinen. Nur Personen, die sich seit weniger als einem Jahr im Land aufhalten und einen vorübergehenden Aufenthalt nachweisen können (Stipendium, Erasmus, Bühne, etc.) sind problemlos in der ERTA registriert.

Erster Antrag zur Abstimmung ("Rogue Vote")

Wir erinnern Sie daran, dass das geltende Wahlverfahren auf dem sogenannten „VOTO ROGADO“ basiert.’ Das bedeutet, dass der Wähler die Stimmzettel im Voraus bei der entsprechenden Provinzdelegation des Wahlvorstandes beantragen muss, NAMEN IN ZWEITER INSTANZ, SOBALD DIE WAHLUNTERLAGEN EINGEGANGEN SIND, SIE KÖNNEN IHRE ABSTIMMUNG ÜBEN.

Bei CERA registrierte Wähler, die ihr Stimmrecht ausüben möchten, müssen per Post oder Fax einreichen, zwischen 5 i der 30 März, der Antrag auf Abstimmung an die Landesdelegation des Wahlamts für die Volkszählung, indem Sie ein offizielles Formular ausfüllen, das an die im CERA angegebene Adresse an alle bei der Volkszählung registrierten Personen gesendet wird. Dies hindert Sie nicht daran, dieses Abstimmungsantragsformular zu erhalten, die ab dem Tag nach der Einberufung der Wahl verfügbar sein wird, in Konsularbüros oder elektronisch in Botschaften, Konsulate oder Minister-Websites.

Sie können es herunterladen hier, auf Katalanisch, auf Spanisch und Aranesisch.

Wähler müssen den Stimmzettel einreichen und beifügen, zusammen mit dem Stimmantragsformular, eine Fotokopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises, ausgestellt von spanischen Behörden oder die Bescheinigung der Staatsangehörigkeit oder die Eintragung in das konsularische Registrierungsregister, ausgestellt vom spanischen Konsulat im Wohnsitzland.

Alternativ zu Fax und normaler Post können Sie auch das System „ruego de voto por internet“ verwenden, zuerst, am schnellsten und effizientesten. Wenn Sie Ihre Stimme auf diesem Weg beantragen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

- Online mit elektronischem Zertifikat. Zugriff auf das Verfahren „CERA-Abstimmungsanfrage“ für die Geschäftsführung https://sede.ine.gob.es/Solicitud_voto_CERA mittels eines anerkannten elektronischen Zertifikats, das Ihrem Personalausweis zugeordnet ist (TAGE).

– Im Internet mit dem Online-Verarbeitungsschlüssel (CTT) die Sie per Post an die Anmeldeadresse erhalten. Zugriff auf das Verfahren „CERA-Abstimmungsanfrage“ für die Geschäftsführung https://sede.ine.gob.es/ss/Satellite?c=SETramite_C&cid=1259951537025&p=1254734719739 &pagename=SedeElectronica%2FSELayout&lang=es_ES mit dem CTT, Sie müssen den Anweisungen folgen und eine Datei mit EINEM dieser Dokumente anhängen: TAGE, Reisepass, Bescheinigung über die spanische Staatsangehörigkeit oder Bescheinigung über die konsularische Registrierung.

Erhalt der Wahlunterlagen

Nach Eingang der Aufforderung zur Abstimmung bei der Landesdelegation des Wahlamts, werden an die von den Gründungsunterlagen angegebene Adresse gesendet werden folgende:

– Ballots

– Über Voting

– Zwei identische Zertifikate in der Wählerliste von Absent Einwohner registriert sein und auf das, was in der Richtung der zuständigen Wahlbehörde erscheinen müssen.

– Ein Umschlag mit der Adresse des Konsularstelle oder Konsularabteilung des takt Mission in dem der Wähler registriert ist.

Diese Unterlagen werden dem Antragsteller bis dahin per Einschreiben zugesandt 8 d'abril, wenn es keine Herausforderungen für die Verkündigung einer Kandidatur gibt, oder bis 16 d'abril, ob die Bekanntgabe einer Kandidatur angefochten worden wäre.

Der Stand der Bearbeitung von Briefwahlanträgen kann online im „Electronic Office of the National Statistics Institute“ eingesehen werden.:

https://sede.ine.gob.es/ce-votoxcorreo/pages/presentacion/frmPresentacion.jsf

Bei diesen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Senat gibt es drei Wahlmöglichkeiten:

– Stimmen Sie per Post an Botschaften und Konsulate ab (Wähler CERA)

Bei CERA registrierte Wähler, die ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben möchten, müssen dem Umschlag beigefügt werden, der an das Konsularbüro gerichtet ist, bei dem sie registriert sind, den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel und der Registrierungsbescheinigung bei der CERA, Fotokopie des von den spanischen Behörden ausgestellten Reisepasses oder Personalausweises oder, ansonsten, Eine vom spanischen Konsulat im Wohnsitzland ausgestellte Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit oder eine Bescheinigung über die Eintragung in das konsularische Registrierungsregister senden Sie alles im Umschlag an das Konsularbüro oder die Konsularabteilung der diplomatischen Vertretung, der der Wähler angehört, per Einschreiben bis spätestens 23 d'abril.

– Vot en urna (Wähler CERA)

Diejenigen, die an der Wahlurne abstimmen wollen, Sie müssen die im vorherigen Punkt genannten Umschläge und Dokumente persönlich vorlegen, in den Büros oder Konsularabteilungen, die ihnen durch Registrierung zugeordnet sind, oder an den ihnen für diesen Wahlvorgang zugewiesenen Orten, zwischen 24 i der 26 d'abril.

WICHTIG: Es ist für in CERA registrierte Wähler nicht möglich, ihre Stimme per Post an den Wahlvorstand der Provinz zu senden

die Möglichkeit, gültig bei früheren Wahlen a 2012, Die Möglichkeit, Umschläge und Dokumente direkt an die entsprechenden Delegationen des Provinzwahlausschusses senden zu können, wurde abgeschafft.

– Stimmen Sie per Post an das Herkunftslokal ab (Wähler ERTA)

Wenn Sie ERTA-Wähler sind, sobald die Unterlagen an Ihrer Adresse eingegangen sind, Sie müssen per Briefwahl abstimmen (Sie können nicht an einer Wahlurne wählen), Senden des Umschlags mit dem Stimmzettel und der Registrierungsbescheinigung im ERTA, Fotokopie des von den spanischen Behörden ausgestellten Reisepasses oder Personalausweises oder, ansonsten, Sie erhalten eine vom spanischen Konsulat im Wohnsitzland ausgestellte Staatsangehörigkeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung über die Eintragung in das konsularische Registrierungsregister und senden alles in dem an das Wahllokal Ihres Wahlkreises in Katalonien adressierten Umschlag, per Einschreiben, nach oben 24 d'abril (inbegriffen).

CERA-Wähler vorübergehend in Spanien

Wenn sich ein CERA-Wähler während dieses Wahlprozesses vorübergehend in Spanien aufhält, Ihr könnt euch bewerben (das gleiche wie Einwohner in Spanien) die Abstimmung per Brief vom Datum der Einberufung bis zum Tag 18 d'abril (inbegriffen), ohne dass dies eine Kürzung des CERA zur Folge hätte. Zu diesem Zweck, Sie müssen einen Antrag ausfüllen, der bei jedem Postamt in Spanien erhältlich ist, und ihn an die Provinzdelegation des Wahlzählungsamtes Ihrer Registrierungsprovinz richten. Die Wähler müssen den Antrag unterschreiben und überprüfen, ob der Postbeamte das entsprechende Datum und den entsprechenden Stempel einträgt. Sobald die Wahlunterlagen an der im Antrag angegebenen Adresse in Spanien eingegangen sind, Der Wähler sendet seine Stimme per Einschreiben, spätestens am Tag 24 d'abril. Diese Wähler können im Wahllokal nicht persönlich abstimmen.

Im Ausland lebende Wähler, die sich weder bei CERA noch bei ERTA registriert haben

Wenn Sie nicht bei CERA oder ERTA registriert sind und dies auch nicht möchten, dann zählen, im Grunde, als in Katalonien registrierter Staatsbürger. Sie können Ihr Stimmrecht persönlich ausüben (Am Wahltag nach Katalonien reisen) oder Ausübung der vorzeitigen Stimmabgabe per Post unter 5 März 18 d'abril, indem Sie sich an ein beliebiges Postamt im spanischen Staat wenden, um das Wahlantragsformular zu erhalten, das Sie dort abgeben müssen. Sobald der Antrag eingereicht wurde, die Post übermittelt die Vorlage dem Wahlamt in der Weise, dass der Antragsteller das Recht verliert, am Wahltag persönlich zu wählen.

Informations-E-Mail, in der Sie alle Ihre Zweifel klären können: [email protected]

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