Veröffentlicht am

Kalender, um an den Wahlen des 14F von teilnehmen zu können 2021

Die 14 Im Februar finden Wahlen zum katalanischen Parlament statt. Um aus dem Ausland teilnehmen zu können, Die unterschiedlichen Fristen sind zu berücksichtigen, in diesem Kalender der 14F Wahlen vorhanden.

Vor ein paar Tagen, Das Wahlzählungsamt hat die Daten der Wahlzählung der abwesenden Einwohner veröffentlicht (CERA), die bei dieser Wahl verwendet werden. Das Stimmrecht wird nach folgendem Verfahren ausgeübt:

Wahlkalender 14F

Alle im Ausland lebenden und bei der spanischen CERA oder Erta registrierten Katalanen (Spanische Einwohner vorübergehend abwesend) Sie können an diesen Wahlen teilnehmen. Und sie können es tun, unabhängig davon, wo sie leben.

Vor der Wahl (Wähler CERA)

Wenn Sie einen ständigen Wohnsitz in Ihrem Gastland haben, Überprüfen Sie, ob Sie bei CERA registriert sind. Sie müssen sich zur Bestätigung an das entsprechende Konsulat oder die entsprechende Botschaft wenden. Alle spanischen Einwohner, älter als 18 Jahre, im konsularischen Registrierungsregister eingetragen (RMC) Als abwesende Bewohner sind sie automatisch Teil der CERA.

Zwischen 28 von Dezember und der 4 Januar, Sie sollten sicherstellen, dass Sie bei der CERA registriert sind, indem Sie die Wahlzählungslisten des Konsulats konsultieren. Überprüfen Sie, ob es aufgelistet ist und ob Ihre Angaben korrekt sind. Wenn Sie nicht da sind oder die Daten falsch sind, der entsprechende Änderungsantrag muss gestellt werden (Anspruch auf Aufnahme) in dieser Zeitspanne. Diese Ansprüche werden direkt beim Konsulat oder der Botschaft geltend gemacht, mit einem Formular zur Verfügung gestellt, und werden innerhalb von maximal zehn Tagen gelöst.

Wenn Sie eine elektronische Identität für den Zugang zu öffentlichen Verwaltungsdiensten haben (Cl @ ve), Sie können die Anfrage zu Ihrer Registrierung in der Wahlzählung über stellen Diese Seite.

Die Einreichung des Einschlussanspruchs ist besonders wichtig pro ein diejenigen, die Sie verarbeitet haben lhoch zu WACHS Einmal schloss die Volkszählung, dh, nach dem ersten Oktober 2020. Im Allgemeinen haben die Ansprüche der in den Monaten August und September registrierten Personen gute Chancen, akzeptiert zu werden. In jedem Fall müssen Sie versuchen.

Wenn Sie nicht beim Konsulat registriert sind und einen vorübergehenden Wohnsitz haben

Wenn Sie vorübergehend in Ihrem Gastland wohnen und, entsprechend, Sie haben sich nicht als ständiger Wohnsitz beim RMC registriert, Sie können sich für l anmelden’ERTA. Der Antrag muss persönlich in den Konsularbüros oder Konsularabteilungen der Botschaften gestellt werden Spätestens am fünfundzwanzigsten Tag nach Einberufung des Wahlprozesses, dh, die 22 Dezember 2020 zum 16 Januar 2021.

Das Antragsformular finden Sie bei den Konsulaten und Konsularabteilungen der Botschaften sowie auf der Website des spanischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit http://www.exteriores.gob.es/Portal/es/ServiciosAlCiudadano/SiEstasEnElExtranjero/Documents/2011INSCRIPCIONNORESIDENTE.pdf

Wenn Sie als vorübergehender Wohnsitz im aktuellen ERTA-Register registriert sind mehr als eine irgendein, Das Konsulat kann verlangen, dass Sie sich als ständiger Wohnsitz registrieren.

Konsulate wenden viel restriktivere Regeln an als in der Vergangenheit, um ERTA-Registrierungen zu akzeptieren. im Allgemeinen, Nur Menschen, die weniger als ein Jahr auf dem Land gelebt haben und einen vorübergehenden Aufenthalt nachweisen können (Stipendium, Praktiken Methoden Ausübungen, etc.) sind problemlos in der ERTA registriert.

Erster Antrag auf Abstimmung ("Rogue Vote")

Wir erinnern Sie daran, dass das gewaltsame Wahlverfahren auf dem Namen basiert “ABSTIMMUNG ROGADO”. IN ANDEREN WORTEN IST DAS, DER WÄHLER MUSS DIE ABSTIMMUNGSPAPIERE VORAUS BEI DER ENTSPRECHENDEN LÄNDLICHEN DELEGATION DES WAHLRATS BEWERBEN. NUR IM ZWEITEN INSTANZ, EINMAL WIRD DIE WAHLDOKUMENTATION ERHALTEN, SIE KÖNNEN IHRE ABSTIMMUNG ÜBEN.

Bei CERA registrierte Wähler, die ihr Stimmrecht ausüben möchten, müssen per Post oder Fax einreichen, nicht später als 16 Januar, der Antrag auf Abstimmung an die Landesdelegation des Wahlamts für die Volkszählung. Sie füllen dazu ein offizielles Formular aus, das an die in der CERA angegebene Adresse an alle in der Volkszählung registrierten Personen gesendet wird. Das hindert mich nicht daran, es zu bekommen, ab dem Tag nach dem Aufruf zur Wahl, in Konsularbüros oder elektronisch in Botschaften, Konsulate oder Minister-Websites.

Sie können es von herunterladen:

https://sede.ine.gob.es/votoCorreoCera/impreso/EPC2021/impresos solicitud vxc CERA.EPC2021.VC1c_bis_cat.v1.pdf (auf Katalanisch)

https://sede.ine.gob.es/votoCorreoCera/impreso/EPC2021/impresos%20solicitud%20vxc%20CERA.EPC2021.VC1c_bis_cas.v1.pdf (Spanisch)

Wähler müssen den Stimmzettel einreichen und beifügen, zusammen mit dem Stimmantragsformular, eine Fotokopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises, ausgestellt von spanischen Behörden oder die Bescheinigung der Staatsangehörigkeit oder Registrierung im RMC, ausgestellt vom spanischen Konsulat im Wohnsitzland.

Alternativ zu Fax und Post kann das System auch verwendet werden “Online-Abstimmungsanfrage”, zuerst, am schnellsten und effizientesten. Wenn Sie Ihre Stimme auf diesem Weg beantragen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

- Online mit elektronischem Zertifikat. Zugriff auf die Prozedur “Antrag auf CERA-Abstimmung” in die Richtung https://sede.ine.gob.es/consultaCTTVotoCera/ mit dem DNI verbunden.

- Über das Internet mit dem Telematik-Verarbeitungsschlüssel (CTT) die Sie per Post erhalten an der Adresse der Registrierung. Zugriff auf die Prozedur “Antrag auf CERA-Abstimmung” in die Richtung https://sede.ine.gob.es/consultaCTTVotoCera/ mit dem CTT, Sie müssen den Anweisungen folgen und eine Datei mit EINEM dieser Dokumente anhängen: TAGE, Reisepass, Bescheinigung über die spanische Staatsangehörigkeit oder Bescheinigung über die konsularische Registrierung.

Erhalt der Wahlunterlagen

Nach Eingang der Aufforderung zur Abstimmung bei der Landesdelegation des Wahlamts, wird fortfahren zu senden, in der vom Wähler angegebenen Richtung, die folgende Dokumentation:

  • Ballots
  • Über Voting
  • Zwei identische Registrierungszertifikate für die CERA und ein Umschlag mit der Adresse des zuständigen Wahlausschusses.
  • Ein Umschlag mit der Adresse des Konsularstelle oder Konsularabteilung des takt Mission in dem der Wähler registriert ist.

Diese Unterlagen werden dem Antragsteller per Einschreiben bis zum zum 21 Oktober inklusive, wenn es keine Herausforderungen für die Verkündigung einer Kandidatur gibt. Im Falle der Anfechtung von Kandidaturen, el Begriffe erweitern bis 29 d'octubre.

Der Stand der Bearbeitung von Briefwahlanträgen kann online eingesehen werden unter “Elektronischer Hauptsitz des Nationalen Instituts für Statistik”:

https://sede.ine.gob.es/ss/Satellite?c=SETramite_C&cid=1254735541953&lang=es_ES&p=1254734719739&pagename=SedeElectronica%2FSELayout

Bei diesen Wahlen zum katalanischen Parlament gibt es drei Möglichkeiten, die Abstimmung nach Eingang der Unterlagen durchzuführen:

  • Stimmen Sie per Post an Botschaften und Konsulate ab (Wähler CERA)

Bei CERA registrierte Wähler, die ihr Stimmrecht per Post ausüben möchten, müssen Folgendes angeben:, in dem Umschlag, der an das Konsularbüro gerichtet ist, in dem sie registriert sind, den Stimmzettel und die CERA-Registrierungsbescheinigung, Fotokopie des von den spanischen Behörden ausgestellten Passes oder DNI oder, wenn nicht, Staatsangehörigkeitsbescheinigung oder Registrierungsbescheinigung im RMC, ausgestellt vom spanischen Konsulat im Wohnsitzland. Sie müssen alles in dem Umschlag an das Konsulat oder die Konsularabteilung der diplomatischen Vertretung senden, der sie angehören., per Einschreiben nicht später als 9 Februar.

Vot en urna (Wähler CERA)

Um an der Wahlurne abstimmen zu können, müssen Sie die im vorherigen Punkt genannten Umschläge und Dokumente persönlich bei den entsprechenden Konsularbüros oder Abteilungen zur Registrierung vorlegen., oder an den ihnen für diesen Wahlprozess zugewiesenen Orten, zwischen 10 i der 12 Februar.

WICHTIG: Es ist CERA-registrierten Wählern nicht möglich, die Abstimmung per Post direkt an den Wahlvorstand der Provinz zu senden.

Stimmen Sie per Post an das Herkunftslokal ab (Wähler ERTA)

Si sou Wähler ERTA, Sobald die Dokumentation zu Hause eingegangen ist, Sie müssen Abstimmung per Mail (Sie können nicht an der Wahlurne abstimmen), Senden des Umschlags mit Stimmzettel und Registrierungsbescheinigung an die ERTA, Fotokopie des von den spanischen Behörden ausgestellten Passes oder DNI oder, wenn nicht, Staatsangehörigkeitsbescheinigung oder Registrierungsbescheinigung beim RMC, ausgestellt vom spanischen Konsulat im Wohnsitzland. Sie müssen alles einreichen Umschlag an den Wahlvorstand des Wahlkreises in Katalonien gerichtet, per Einschreiben, bis 10 Februar (inbegriffen).

CERA-Wähler vorübergehend in Spanien

Wenn sich ein CERA-Wähler während dieses Wahlprozesses vorübergehend in Spanien befindet, Ihr könnt euch bewerben (genau wie die Bewohner in Spanien) Abstimmung per Post ab dem Datum des Anrufs ich bis 4 Februar (inbegriffen). Dies führt nicht zur Kündigung von CERA. Es zu tun, Sie müssen einen Antrag ausfüllen, der bei jeder spanischen Post erhältlich ist, und ihn an die Provinzdelegation des Wahlamts der Registrierungsprovinz senden.

Die Wähler müssen den Antrag unterschreiben und überprüfen, ob der Postbeamte das entsprechende Datum und den entsprechenden Stempel einträgt. Sobald die Wahlunterlagen von der im Antrag angegebenen spanischen Adresse eingegangen sind, Der Wähler sendet die Abstimmung per Einschreiben, spätestens am Tag 10 Februar. Diese Wähler können im Wahllokal nicht persönlich abstimmen.

Im Ausland lebende Wähler, die sich weder bei CERA noch bei ERTA registriert haben

Wenn Sie nicht bei CERA oder ERTA registriert sind und dies nicht möchten, Anzahl, im Grunde, als in Katalonien registrierter Staatsbürger. Sie können Ihr Stimmrecht ausüben persönlich (tagsüber nach Katalonien reisen 14 Februar) oder mit dem vorzeitige Abstimmung per Post die 22 von Dezember bis 4 Februar. Es zu tun, Sie müssen zu einem beliebigen Postamt in Spanien gehen und sich das Antragsformular für die Stimmabgabe besorgen, das bei derselben Stelle eingereicht werden muss.

Sobald der Antrag eingereicht wurde, Die Postdienste benachrichtigen das Wahlzählungsamt, wobei der Bewerber am Wahltag das Wahlrecht verliert. Das Wahlzählungsamt sendet die entsprechenden Wahlunterlagen per Einschreiben zu Ihnen nach Hause (in Katalonien) vom Interessenten angegeben, von 2 Januar. Die bereitgestellte Dokumentation enthält den Umschlag, der an das Wahllokal des Interessenten gerichtet ist, in dem er die entsprechenden Unterlagen eingeben und spätestens senden muss vor 10 Februar.